AGBs

AGB Informationstechnologie

  1. Auftragsgrundlagen
    1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB von Media Handwerk Matthias Landauer in 5071 Wals-Siezenheim, Stadlerau 3, Österreich, in Folge Auftragnehmer genannt, gelten für alle entgeltlichen und alle unentgeltlichen Lieferungen und Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer gegenüber der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner, im folgenden kurz Auftraggeber genannt, erbringt.
    1.2 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls gesondert vereinbarte sonstigen Bedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. solche des Auftragnehmers gelten nur, wenn sich der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
    1.3 In Abänderung von oben 1.2 gelten für angebotene Dienstleistungen im Umfeld Web‐ und E‐Mailhosting und allen sonstigen Internetkommunikationsdiensten zusätzlich die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Dienstleistungen im Bereich Hosting, Serverbereitstellung (virtuelle und physische Server) und Zugangsdienste von Media Handwerk Matthias Landauer 5071 Wals-Siezenheim, Stadlerau 3, Österreich.
    1.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.
    1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.
    1.6 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nach Erhalt dieser Mitteilung nicht innerhalb der in dieser Mitteilung enthaltenen Frist von 14 Tagen schriftlich Widerspruch erhebt. Die Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche Antragsformulare können beim Auftragnehmer unentgeltlich bezogen werden.
    1.7 Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn der Auftragnehmer nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Auftragnehmer zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen begonnen hat. Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den vom Auftragnehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit dem Auftragnehmer nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorausgegangen, so ist er gemäß § 3 KSchG. berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform und ist an den Auftragnehmer zu richten.
    1.8 In Abänderung von oben 1.7 gilt bei bereits einem vorangegangenen Auftrag mit dem Auftraggeber ein mündlicher, telefonischer oder per E‐Mail erteilter Auftrag ohne schriftliche Auftragsbestätigung als, erteilt.
  1. Preise und Zahlung
    2.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot oder dem Bestellformular angeführten Preise. Ist das Vertragsverhältnis wie oben 1.8 zustande gekommen, gelten die in der aktuellen Preisliste ausgezeichneten Stunden und Anreisesätze. Der Auftraggeber hat selbst für eine aktuelle Version dieser Preisliste Sorge zu tragen. Diese Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, exklusive der gesetzlichen
    Umsatzsteuer.
    2.2 Sofern nicht anders vereinbart ist, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die gelieferte Ware (Hardware oder Software ‐ aber auch Dienstleistung als solche) bleibt bis zur restlosen Bezahlung einschließlich Zinsen und Kosten, uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. bei Lieferung, laufende, verbrauchsunabhängige Kosten monatlich, vierteljährlich im Vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein, verrechnet werden.
    2.3 Die Gegenverrechnung von offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannter Forderungen des Auftraggebers, sind ausgeschlossen. In Abänderung dieses Punktes 2.3 gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer ist nur möglich, sofern entweder der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist. Aus triftigen Gründen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Sicherstellung durch eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamt‐Projekt‐Betrages oder durch einen
    Bankgarantiebrief eines inländischen Geldinstitutes zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich nach einmaliger Mahnung aus der Sicherheit nach den gesetzlichen Verwertungsbestimmungen bezahlt zu machen. Barsicherheiten hat der Auftragnehmer zum jeweiligen Zinsfuß für kurzfristige Sparguthaben zu verzinsen.
    2.4 Rechte des Auftraggebers, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte, sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung 2.4 gilt nicht für
    Verbrauchergeschäfte.
    2.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten, monatliche Mahngebühren in der von bis zu € 12,00 pro Mahnung und Zinsen in der Höhe von 1,5% p.m. zu verrechnen. Im Zuge der Übergaben an einen konzessionierten Inkassoservice berechnet der Auftragnehmer € 14,50 bei einem aushaftenden Betrag bis € 145,00 und darüber € 18,00. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die dem Auftragnehmer durch die zweckentsprechende Verfolgung seiner Ansprüche entstehen. Zu diesen Kosten und Aufwendungen zählen, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht, auch alle außergerichtlichen Kosten, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassounternehmens, nach Maßgabe der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Die Kosten bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung zur Berechnung der Kosten gemäß der Verordnung 141/96 des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitutionen gebührenden Vergütungen in der jeweiligen Fassung.
    2.6 Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer bei Lieferung auf offene Rechnung ‐ Teilzahlung und Zahlung per Einzahlschein berechtigt ist, Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Auftraggebers an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes zu übermitteln, um Informationen über die Bonität einzuholen. Unter bestimmten Voraussetzungen behält sich der Auftragnehmer die Vorlage eines Einkommensnachweises vor bzw. bei nicht ausreichender Bonität des Auftraggebers diesen per Nachnahme oder Vorkasse zu beliefern. Im Falle eines Zahlungsverzuges übermittelt der Auftragnehmer Namen, Geburtsdatum, Anschrift und den offenen Saldo an die WarenKreditEvidenz des Kreditschutzverbandes von 1870, Franz‐Josefs‐Kai 53, 1010 Wien
  1. Datenschutz
    3.1 Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Darunter fallen Informationen wie z.B. der Name, die Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum oder E‐Mailadresse.
    3.2 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, werden diese nur zur Beantwortung dessen Anfragen, zur Abwicklung geschlossener Verträge mit dem Auftraggeber und für die technische Administration in Verwendung gebracht.
    3.3 Personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Auftraggeber zuvor eingewilligt hat. Der Auftraggeber hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
    3.4 Werbeinformationen oder Newsletter werden von Auftragnehmer per E‐Mail oder sonstigen Telekommunikationsmedien nur dann zugesendet, wenn der Auftraggeber einer solchen Zusendung zustimmt. Sollte der Auftraggeber solche Zusendungen nicht mehr erhalten wollen, können diese natürlich jederzeit kostenlos schriftlich oder per E‐Mail an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten abbestellt werden.
    3.5 Der Auftraggeber hat jederzeit ein Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung seiner gespeicherten Daten unter den Voraussetzungen des Datenschutzgesetzes insbesondere § 26‐28 DSG. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer dieser Angelegenheit in schriftlicher Form postalisch an den im Impressum angegebenen Firmensitz kontaktieren.
    3.6 Die Webseite des Auftragnehmers verwendet an mehreren Stellen so genannte Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die eine Wiedererkennung des Nutzers ermöglichen. Diese Stellen werden im Besonderen gekennzeichnet. Das sogenannte Setzen der Cookies kann im jeweiligen Browser vom Benutzer deaktiviert werden. Durch Cookies werden keine personenbezogenen Daten, wie z.B. Name oder Adresse gespeichert. Der Auftraggeber kann also anhand dieser Informationen nicht persönlich identifiziert werden. Der Auftragnehmer setzt Cookies ein, um sein Angebot für den Auftraggeber anzupassen und die Nutzung dieses Angebotes zu analysieren. Gängige Browser lassen sich so einstellen, dass Cookies nur mit dem Einverständnis des Benutzers erstellt oder generell abgelehnt werden. Ohne Cookies können jedoch Teile des Angebotes nicht genutzt werden.
    3.7 Der Auftragnehmer ist bemüht, personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E‐Mail kann die vollständige Datensicherheit nicht gewährleistet werden, so dass bei vertraulichen Informationen der Postweg empfohlen wird.
    3.8 Der Auftragnehmer behält sich vor, Namen, Firmenbezeichnung und Internet‐Adressen sowie die Art der gewerblichen Tätigkeit des Auftraggebers auf eine Referenzliste zu setzen und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste. Die Form der schriftlichen Abmeldung durch eine dem Auftraggeber bekannte E‐Mail des Auftraggebers zur Abmeldung reicht hierfür aus.
    3.9 In Abänderung von oben 3.1 bis 3.8 gilt die Media Handwerk Matthias Landauer Datenschutzerklärung 2018 in aktueller Form.
  1. Nutzung fremder Software
    4.1 Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genau einzuhalten.
    4.2 Für vom Auftraggeber abgerufene Software, unabhängig derer Qualifikation wie z.B. proprietäre Software, Public Domain, Open Source, Freeware oder Shareware kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Auftraggeber hat für eingesetzte Software die vom Autor bzw. vom Hersteller angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen und Lizenzbedingungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.
    4.3 Jedenfalls hält der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Auftraggebers zur Gänze schadlos und klaglos.
  1. Lieferung und Erstellung von Software
    5.1 Bei individuell vom Auftragnehmer erstellter Software ist der Leistungsumfang durch den Auftraggeber in einer gegengezeichneten Leistungsbeschreibung oder einer Systemanalyse bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren
    Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, zur Gänze beim Auftraggeber.
    5.2 In Abänderung von oben 5.1 behält sich der Auftragnehmer vor, die Rechte an den Programmen und der Dokumentation in vollem Umfang zu behalten, sofern die Entwicklungskosten der Programme und Dokumentation höher als der tatsächlich verrechnete Kostenersatz mit dem Auftraggeber sind. Dem Auftraggeber wird in diesem Falle ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zugesprochen. Die Vervielfältigung, die Weitergabe an Dritte oder der Vertrieb der Programme und der Dokumentation durch den Auftraggeber sind allen falls untersagt.
    5.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden, mit anderen Programmen des Auftraggebers zusammenarbeiten, des Weiteren dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare und laufend wiederholbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
    5.4 Werden vom Auftragnehmer gleichzeitig Hardware und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Auftraggeber, hinsichtlich des Vertrages, der die Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten.
  1. Besondere Bestimmungen für Firewall‐Systeme und Lösungen der Datensicherung
    6.1 Bei Firewalls, die vom Auftragnehmer aufgestellt, Betrieben oder überprüft wurden, hat dieser mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit nicht gewährleistet werden kann.
    6.2 Die Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile, die durch oben 6.1 entstehen, dass beim Auftraggeber installierte, betriebene oder überprüfte Firewall‐Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden sowie Systemstörungen und Zugangserschwernisse auftreten, ist deshalb ausgeschlossen.
    6.3 Bei Datensicherungssystemen sowohl in Form von reinen Softwarelösungen als auch in der Kombination von Hardware und Softwaresystemen wie z.B. NAS, SAS, oder Festplattensystemen, die vom Auftragnehmer aufgestellt, in Betrieb gesetzt oder überprüft wurden, hat dieser mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass eine volle Funktionstüchtigkeit von Datensicherungssystemen nicht gewährleistet werden kann.
    6.4 Die Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile, die durch oben 6.3 entstehen, dass beim Auftraggeber installierte, in Betrieb gesetzte oder überprüfte Datensicherungssysteme nicht funktionell oder generell außer Funktion gesetzt wurden, ist deshalb ausgeschlossen.
    6.5 In Ergänzung zu oben 6.4 trifft dies auch dann zu, wenn vom Auftraggeber eine schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber zur regelmäßigen Datensicherung und deren Kontrolle besteht.
    6.6 Der Auftraggeber hat die betriebenen Systeme und Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen gegen z.B. Überhitzung, Brandgefahr, Wassereintritt, technisch unzureichende Aufstellungsbedingungen wie z.B. zu hohe Luftfeuchtigkeit, Vibration oder erhöhte Umgebungstemperaturen sowie gegen Diebstahl und Manipulation zureichend zu schützen.
    6.7 Der Auftraggeber hat die gesicherten Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen der Aufbewahrungspflichten insbesondere der RKSV2017 (Registrierkassen‐Verordnung‐2017) zureichend zu schützen und deren Verfügbarkeit für die Dauer der Aufbewahrungspflicht sicher zu stellen. Der Auftraggeber wurde vom Auftragnehmer bei der Inbetriebnahme eines Registrierkassensystems lt. RKSV 2017 über eine mögliche unzureichende Datensicherungs‐ und Aufbewahrungsmaßnahme von Seiten des Auftraggebers eingehend aufgeklärt und über die nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unterrichtet.
    6.8 Die Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile, die durch oben 6.7 entstehen, dass beim Auftraggeber Datenbestände unzureichende Datensicherungs‐ und / oder Aufbewahrungsmaßnahmen unterliegen, ist deshalb ausgeschlossen.
  1. Besondere Bestimmungen für Fernwartung und Fernwartungszugriffe durch Dritte
    7.1 Die Leistungen werden vom Auftragnehmer telefonisch oder per Fernzugriff durch geeignete Programme erbracht. Für den Fernzugriff betätigt der Auftraggeber den vom Auftragnehmer übermittelten Link zum Download der Fernwartungssoftware und führt die Datei aus. Im Wiederholungsfall führt der Auftraggeber eine bereits am zu wartenden System gespeicherte Programmdatei aus. Das Programm generiert eine temporäre ID die der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitteilt. Somit kann der Auftragnehmer die Steuerung des entfernten Systems übernehmen.
    7.2 Nach dem Beenden der Fernwartungssoftware ist ein erneuter Zugriff des Auftragnehmers ausschließlich durch eine erneute Bestätigung des Auftraggebers möglich.
    7.3 Notwendige Datenübertragungen zum Zwecke der Fernwartung erfolgen in hinreichend verschlüsselter Form.
    7.4 Für Nachweiszwecke wird eine komplette Aufzeichnung des Fernzugriffs erstellt. Der Auftraggeber gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der Fernwartung vom Auftragnehmer protokolliert und für Beweiszwecke archiviert wird. Kann das Problem des Auftraggebers nicht per Fernwartung gelöst werden, kann auf Wunsch des Auftraggebers ein Vor‐Ort‐Service terminlich vereinbart werden.
    7.5 Die Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile, die durch oben 7.1 durch den Fernzugriff durch Dritte entstehen, dass beim Auftraggeber installierte, in Betrieb gesetzte oder überprüfte IT‐Systeme nicht funktionell oder generell außer Funktion gesetzt wurden, ist ausgeschlossen.
    7.6 In Ergänzung von oben 7.5 gilt für Systeme, die vom Auftraggeber gewartet werden und für den Fall, dass durch Dritte die Installation von Fernwartungssoftware durchgeführt wird, die einen permanenten Zugriff von außen auf das System ermöglicht, der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen ist. Die Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile die aus 7.6 entstehen ist ausgeschlossen.
  1. Besondere Bestimmungen für Anti‐Viren‐, Anti‐Spyware und sonstigem Softwareschutz
    8.1 Bei Anti‐Viren‐, Anti‐Spyware‐ und sonstiger Schutzsoftware die vom Auftragnehmer installiert, Betrieben oder überprüft wurden, hat dieser mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit dieser Anwendungen nicht gewährleistet werden kann. Die vom Auftragnehmer installierten und empfohlenen Anwendungen zum Systemschutz resultieren ausschließlich auf Basis der Betriebserfahrung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist an diese Empfehlung nicht gebunden. Der Auftraggeber entscheidet selbständig über die Art und Form der Anwendungen sowie deren Kosten‐, Nutzungs‐ und Lizenzmodelle.
    8.2 Die Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile, die durch oben 8.1 entstehen, dass beim Auftraggeber installierte, betriebene oder überprüfte Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden sowie Systemstörungen und Zugangserschwernisse oder Datenverlust auftreten, ist ausgeschlossen.
    8.3 In Ergänzung zu oben 8.2 trifft dies auch dann zu, wenn die Anwendungen zum Schutz der Systeme und Daten vom Auftraggeber empfohlen wurden.
  1. Lieferung von Hardware
    9.1 Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers.
    9.2 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Anmerkung: Durch die Umsetzung im ABGB gelten die neuen Gewährleistungsfristen auch unter Unternehmern, jedoch dispositiv, die Fristen können vertraglich verkürzt werden.
    9.3 In Abänderung von oben 9.2 gilt für Verbrauchergeschäfte eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Auftraggeber die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem Auftragnehmer den Mangel angezeigt hat.
    9.4 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des Auftragnehmers entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
    9.5 In Abänderung von oben 9.4 gilt für Verbrauchergeschäfte: Der Auftragnehmer kann sich von der gewährleistungsrechtlichen Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Preisminderung durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden binnen gesetzter Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise befreien. Bei einer Sachlieferung kann sich der Auftragnehmer von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen einer angemessenen Frist befreien.
    9.6 Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des dem Auftragnehmer nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes, als vereinbart. Bei Unternehmergeschäften sind dabei das richterliche Mäßigungsrecht und die Geltendmachung eines höheren Schadens nicht ausgeschlossen.
    9.7 Die vereinbarten Preise gelten ab Lager des Auftragnehmers, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Auftraggeber. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird eine vom Auftragnehmer gewünschte Transportversicherung besonders verrechnet.
    9.8 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
    9.9 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom Auftragnehmer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom Auftragnehmer angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Auftraggeber bestelltes Material zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
    9.10 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: ‐Datum der Auftragsbestätigung; Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen; ‐Datum, an dem der Auftragnehmer eine Vorlieferung der Ware zu leisten hat oder eine Anzahlung oder Sicherheit erhält.
  1. Besondere Bestimmungen bei Dienstleistungen (Hosting)
    10.1 Der Auftragnehmer betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
    10.2 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber zivil‐, straf‐ und medienrechtlich nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste des Auftragnehmers zugänglich sind.
    10.3 Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
    10.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
  1. Sonstige Bestimmungen
    11.1 Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung 11.1 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
    11.2 Alle Vertragsverhältnisse betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Auftragnehmer unwidersprochen sind. Diese Bestimmung 11. 2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
    11.3 Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständigen Gerichtes. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte der maßgebliche Gerichtsstand nach dem Konsumentenschutzgesetz 1979. Kommen hierbei mehrere Möglichkeiten in Betracht, gilt der dem Gerichtsstand A–5071 Wals-Siezenheim am nächsten gelegene als vereinbart.
    11.4 Der Auftragnehmer ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und haftet in diesen Fällen nur für Auswahlverschulden. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte: Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
  1. Salvatorische Klausel
    12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs aber auch des Vertragsverhältnisses, unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    12.2 An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten automatisch Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe als möglich kommen. Dabei ist insbesondere auf den Sinn und Zweck der Vereinbarung abzusehen.

ANB Hosting & Domain Stand 2018

  1. Auftragsgrundlagen
    1.1 Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Dienstleistungen im Bereich Hosting, Serverbereitstellung (virtuelle und physische Server) und Zugangsdienste – ANB von Media Handwerk – Matthias Landauer, Stadlerau 3, 5071 Wals-Siezenheim, Österreich, in Folge Auftragnehmer genannt, gelten für alle entgeltlichen und alle unentgeltlichen Lieferungen und Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer gegenüber der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner, im folgenden kurz Auftraggeber genannt, erbringt.
    1.2 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls gesondert vereinbarte sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. solche des Auftragnehmers gelten nur, wenn sich der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
    1.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.
    1.4 Diese Bedingungen gelten für alle auch zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Der Auftragnehmer schließt diesbezügliche Verträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen ab. Für alle hier nicht geregelten Punkte gelten die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Diensten im Telekommunikationsbereich, die zusätzlichen Bedingungen für Service und / oder Content‐Provider sowie Mehrwertdienste und die zusätzlichen Bedingungen für Service und / oder Access Provider, alle herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Unternehmensberatung ‐ IT. Für Konsumenten im Sinne des KschG gelten diese Bedingungen nur, sofern sie keine Schlechterstellung zum KschG bilden. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages oder einer vom Auftragnehmer ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen. Soweit allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen widersprechen, gelten Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht als vereinbart und wird ihnen ausdrücklich widersprochen.
  1. Preise und Zahlung
    2.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir behalten uns Preisänderungen oder Irrtümer vor. Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Dienstleistungen, sowie für die Lieferung von Software prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.
    2.2 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen länger als drei Monate nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eventuelle Internet‐Dienste nicht nur einzustellen, sondern auch alle Services abzumelden und vorhandene Daten wie z.B. Websites, E‐Mail Konten, Nameservereinträge oder Domains zu löschen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge. Die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
    2.3 Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Verzugszinsen betragen 15% p.A. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen vom Kunden bis zum ausgewählten Zugangspunkt.
    2.4 Im Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen welcher Art immer im Eigentum des Auftragnehmers. Vereinbarte Preise sind wertgesichert und erhöhen sich am Jahresanfang um die Inflationsrate des vorangegangenen Jahres, mindestens jedoch um 3%. Internetdienstleistungen, insbesondere auch der vom Auftragnehmer angebotene elektronische Zugang zu Computernetzen werden ausschließlich auf Basis der vom Auftragnehmer bekannt gegebenen Modalitäten (Preisliste und/oder Auftragsbestätigung) abgeschlossen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  1. Haftungsausschluss
    3.1 Der Auftragnehmer betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
    3.2 Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
    3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten, die über den Auftragnehmer zugänglich sind. Der Auftragnehmer behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften es erfordern.
  1. Rechtsvorschriften
    4.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er für alle von ihm veröffentlichten Inhalte die redaktionelle Verantwortung trägt und für alle gesetzeswidrigen Inhalte sowohl zivil‐ als auch strafrechtlich haftbar gemacht werden kann. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte die auf den Servern abgelegt sind oder mit Hilfe von Online‐Diensten verbreitet werden, auf Gesetzeskonformität zu überprüfen.
    4.2 Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografie‐Gesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatklagen wegen übler Nachrede (§111 StGB) oder Ehrbeleidigung (§115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.
    4.3 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht. Der Auftragnehmer speichert alle Daten des Auftraggebers, die zur Erfüllung der Leistung notwendig sind. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und ohne Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben. Entsprechend §31 des FMG 93 wird ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis erstellt in dem Familienname, Vorname, akademischer Grad, Adresse und E‐Mail Adresse aufscheinen. Eine Eintragung in dieses Verzeichnis kann auf Wunsch unterbleiben, sofern dies der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt und dieser Mitteilung vom Auftragnehmer nicht binnen drei Wochen schriftlich widersprochen wird.
    4.4 Soweit für die Abrechnung absolut notwendig, werden auch Vermittlungsdaten gespeichert. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß z.B. Zwischenspeicherung bis zum nächsten Anruf des Auftraggebers, hinaus zwischengespeichert. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source‐ und Destination‐IP, aber auch alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung für Verrechnungszwecke auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Weder diese Daten, noch Inhalts‐ oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing‐ und Domaininformationen bekannt gemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Der Auftragnehmer ergreift alle technisch Möglichen und bekannten Maßnahmen, um die beim Auftragnehmer gespeicherten Daten zu schützen. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemanden gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber dem Auftragnehmer aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der vom Auftragnehmer angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste oder Datenleitungen zu unterbinden.
  1. Netzwerk / Benutzung
    5.1 Der dem Auftraggeber zugewiesene Benutzername ermöglicht in Kombination mit dem von Auftragnehmer vergebenen Passwort den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Benutzername und Passwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten.
    5.2 Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Passworts durch den Auftraggeber entstehen, haftet dieser. Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in eine widmungsfremde Nutzung des von Auftragnehmer betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt den Auftragnehmer zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System des Auftragnehmers und den anderen betroffenen Systemen.
    5.3 Weiters ist der Auftragnehmer berechtigt, gespeicherte Daten (E‐Mails, News und sonstige Daten) des Auftraggebers zu löschen. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung von Internet Netzwerkdienstleistungen die Internet Netiquette und die „Acceptable Usage Policy“ einzuhalten. Dies gilt auch für Policies anderer Systeme, die der Auftraggeber benutzt. Ein wiederholter Verstoß berechtigt Auftragnehmer zur Einschränkung des betroffenen Angebotes oder zur sofortigen Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beanstandungen verrechnet wird.
    5.4 Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes sind die betreffenden technischen Richtlinien (für Internetdienstleistungen die betreffenden RFC‐Dokumente) einzuhalten. Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. Für von ihm verursachten Schaden haftet der Auftraggeber.
    5.5 Voraussetzungen für die Nutzung der Dienstleistung sind ein Internet‐Zugang und die dazu notwendigen technischen Einrichtungen. Kommt es Seiten Auftragnehmer zu technischen Änderungen werden diese per E‐Mail an die bei der Bestellung angegebene E‐Mail‐Adresse übermittelt. Es obliegt dem Auftraggeber die ggf. nötigen Anpassungen auf seiner Seite selbst vorzunehmen.
    5.6 Die zum Betrieb von Internetpräsenzen und sonstigen Leistungen benötigten IP Adressen bleiben im Besitz vom Auftragnehmer und dürfen im Bedarfsfall kurzfristig verändert werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die dauerhafte Nutzung der gleichen IP‐
    Adresse, obgleich der Auftragnehmer bemüht ist, die IP‐Adressen für die Dauer des Vertragsverhältnisses dauerhaft zuzuweisen. Erfolgt eine Änderung von IP‐Adressen, Hostnamen oder sonstigen, technischen Variablen, zeigt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber ggf. kurzfristig an. Für die seitens Auftraggeber nötigen Umstellungen und den daraus resultierenden Kosten ist ausschließlich der Auftraggeber selbst verantwortlich.
    5.7 Alle Wiederverkäufer (Reseller) sind für die technische Betreuung und den First‐Level‐Support Ihrer Kunden selbst verantwortlich und können lediglich persönlich den unmittelbaren Support vom Auftragnehmer in Anspruch nehmen, sofern die Behebung technischer Störungen nicht in Ihrem Verantwortungs‐ und Einflussbereich liegt.
  1. Gewährleistung und Haftung
    6.1 Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist.
    6.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschaden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von Auftragnehmer zu verantworten sind, zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des vom Auftragnehmer nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird. Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen Dritter im Netzwerkbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen.
    6.3 Zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen setzt der Auftragnehmer Dienstleistungen von Dritten ein. Gehostete Systeme werden ausschließlich in Rechenzentren in Österreich betrieben. Bei technischen Störungen dieser Einrichtungen setzt sich der Auftragnehmer für eine rasche Behebung der Störung von Seiten des Dritten ein, hat aber keinen Einfluss auf eine chronologisch rasche Abfolge der Störungsbehebung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen und Dienstleistungsausfälle im Netzwerkbereich von Seiten Dritter und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen.
    6.4 Bei allen gehosteten Systemen wird ein tägliches Vollbackup (Datensicherung) der Daten durchgeführt. Diese Datensicherung dient ausschließlich der Wiederherstellung ganzer Serversysteme. Die Möglichkeit zur Wiederherstellung individueller Kundendaten kann dabei nicht garantiert werden. Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jedoch bei Hosting Dienstleistungen die Möglichkeit, individuelle Datensicherungen mittels des zur Verfügung gestellten Hosting‐Control‐Panel (Plesk) selbständig durchzuführen. Die Zugangsdaten zum Hosting‐Control‐Panel werden dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn übergeben. Die Kontrolle der erfolgreichen Datensicherung liegt dabei beim Auftraggeber selbst. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Datenverlust und übernimmt keinerlei Haftung für daraus resultierende Schäden die dem Auftraggeber im Zuge des Datenverlusts entstehen.
    6.5 Ergänzend zu oben 6.4 kann optional und ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung die Möglichkeit einer erweiterten Wartung für gehostete Systeme vereinbart werden. Diese optionale Dienstleistung umfasst unter anderen eine zuvor vereinbarte regelmäßige Datensicherung auf externe Serversysteme bzw. Datenträger. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Datenverlust und übernimmt keinerlei
    Haftung für daraus resultierende Schäden die dem Auftraggeber im Zuge des Datenverlusts entstehen.
  1. Nutzung fremder Software
    7.1 Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genau einzuhalten.
    7.2 Für vom Auftraggeber abgerufene Software, unabhängig derer Qualifikation wie z.B. proprietäre Software, Public Domain, Open Source, Freeware oder Shareware kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Auftraggeber hat für eingesetzte Software die vom Autor bzw. vom Hersteller angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen und Lizenzbedingungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.
    7.3 Jedenfalls hält der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Auftraggebers zur Gänze schadlos und klaglos.
  1. Domain
    8.1 Domainnamen werden durch den Auftragnehmer beim jeweiligen Network Information Center (NIC) registriert. Die Domainnamen werden auf die persönlichen Daten des Auftraggebers registriert, d.h. der Auftraggeber ist alleiniger Domaininhaber (Admin‐C). Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Bestellung vollständige und wahrheitsgemäße Kontaktangaben zu machen.
    8.2 Der Auftraggeber betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der NIC.at (einsehbar unter www.nic.at). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind Auftragnehmer und Auftraggeber bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
    8.3 Der Auftragnehmer versichert alle Domainnamen unverzüglich freizugeben, sofern alle fälligen Forderungen ordnungsgemäß beglichen wurden, andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt einen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und nötigenfalls durch Übertragung zurück an die Vergabestelle vom Rückhaltungsrecht Gebrauch zu machen. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an das jeweilige NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde erkennt bei der Bestellung einer Domain oder der Beauftragung einer Domainübernahme die Vergaberichtlinien der jeweiligen NICs an und haftet bei Verstößen gegen diese Richtlinien.
    8.4 Der Auftraggeber versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte
    Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält der Auftragnehmer sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
    8.5 Sollte eine für die Domainregistrierung verantwortliche, zentrale Vergabestelle, das sog. Network Information Center (NIC, z.B. NIC.AT) oder ein anderer Anbieter, der durch den Auftragnehmer genutzten, technischen Internet‐Infrastrukturen, seine Preisstellung oder sein Abrechnungsmodell für Internet‐ Adressen (sogenannte Domains) oder sonstige technische Leistungen ändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Auftraggeber mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung erheblich sein, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.
  1. Sonstiges
    9.1 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 5071 Wals-Siezenheim als vereinbart. Anzuwenden ist österreichisches Recht. Alle diesem Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.
    9.2 Der Auftragnehmer ist ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen, wie die Nutzung der Auftragnehmer‐Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe von Auftragnehmer‐Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
    9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angebotene Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen. Überbindung von Verträgen mit Dritten Domaininhaber gehen neben dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer auch ein solches mit jenen Internet‐Organisationen ein, die für die Vergabe der „Top Level Domain“ zuständig sind. Im Falle von „at“‐Domains (z.B.: „www.domainname.at“) ist dies nic.at Internet Verwaltungs‐ und Betriebsgesellschaft mbH.
    9.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Bedingungen dem Domaininhaber zu überbinden, die somit einen integrierenden Bestandteil aller Verträge darstellen. Die Bedingungen können auf der Website der jeweiligen Organisation nachgelesen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch ausdrücklich auf die International Domains ‐ Master Contract Exhibit A sowie die ICANN Policy hin.