Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Media Handwerk e.U. – Stand: Juni 2026
AGB als PDF herunterladen1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen, die die Media Handwerk e.U., Walserstraße 137, 5071 Wals-Siezenheim (im Folgenden „Auftragnehmer") gegenüber Auftraggebern erbringt. Sie sind Bestandteil jedes Vertrags zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird.
Die AGB gelten sowohl für Verträge mit Unternehmern (§ 1 KSchG) als auch, soweit in einzelnen Bestimmungen ausdrücklich angegeben, für Verbraucher (Privatkunden). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und zwingenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), gehen letztere vor.
2. Vertragsschluss und Widerruf
2.1 Unternehmer
Ein Vertrag mit einem Unternehmer kommt zustande, sobald der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
2.2 Verbraucher
Schließt ein Verbraucher mit dem Auftragnehmer einen Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder über Fernkommunikationsmittel (Fernabsatz), steht ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Der Verbraucher kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt bei Dienstleistungsverträgen und bei Verträgen über nicht auf einem körperlichen Datenträger gelieferte digitale Inhalte mit dem Tag des Vertragsabschlusses; bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter den Besitz an der Ware – bei mehreren Waren oder Teillieferungen an der zuletzt gelieferten – erlangt hat (§ 11 FAGG).
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Auftragnehmer (Media Handwerk e.U., Walserstraße 137, 5071 Wals-Siezenheim, E-Mail: office@media-handwerk.at, Tel.: +43 662 20 22 22) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Der Verbraucher kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
Tritt der Verbraucher zurück, erstattet der Auftragnehmer alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, zurück.
Vorzeitiger Leistungsbeginn: Das Rücktrittsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag vorzeitig, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung beginnt, der Verbraucher zugleich bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert, und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Tritt der Verbraucher zurück, nachdem er einen solchen vorzeitigen Beginn verlangt hat, schuldet er ein anteiliges Entgelt für die bis zum Rücktritt erbrachte Leistung, sofern der Auftragnehmer ihn ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht und diese Zahlungspflicht informiert hat (§ 16 FAGG).
Muster-Widerrufsformular (nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten)
An Media Handwerk e.U., Walserstraße 137, 5071 Wals-Siezenheim, E-Mail: office@media-handwerk.at:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
– Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________________
– Name des/der Verbraucher(s): __________________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________
– Datum / Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
3. Leistungen und Mitwirkungspflichten
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem separat abgeschlossenen Vertrag. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und mit angemessener Sorgfalt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Daten, Passwörter und Zugriffe rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, Systemvoraussetzungen (z. B. Internetverbindung, Stromversorgung, Klimatisierung von Serverräumen) einzuhalten und dem Auftragnehmer den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu ermöglichen. Verzögerungen und Mehrkosten infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Preise und Zahlung
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, sofort ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) verrechnet. Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 4 % pro Jahr (§ 1000 i. V. m. § 1333 ABGB). Daneben werden die zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen, in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehenden Mahn- und Inkassokosten ersetzt (§ 1333 Abs. 2 ABGB).
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen und gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind, sowie nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers (§ 6 Abs. 1 Z 8 KSchG).
Preisanpassung bei Dauerverträgen: Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartungs-, Hosting- und Supportverträgen) ist der Auftragnehmer berechtigt, die laufenden Entgelte einmal jährlich, frühestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsbeginn, entsprechend der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) anzupassen; die Anpassung erfolgt symmetrisch nach oben und unten. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Preiserhöhung frühestens zwei Monate nach Vertragsabschluss; der Verbraucher wird über jede Anpassung mindestens zwei Monate im Voraus informiert und kann den Vertrag im Fall einer Erhöhung zum Wirksamkeitstermin außerordentlich kündigen.
5. Eigentum und Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer aller von ihm entwickelten Konzepte, Dokumentationen, Skripte und Software. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Individuell für den Auftraggeber erstellte Werke (etwa eine Website oder ein spezifisches Programm) gehen nach vollständiger Zahlung in das zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht des Auftraggebers über. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.
An Standardsoftware von Drittanbietern bleiben die Lizenzrechte beim jeweiligen Hersteller; für deren Nutzung gelten die Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Bestimmungen einzuhalten und hält den Auftragnehmer im Falle einer Verletzung schadlos.
6. Hardware, Lieferung und Gewährleistung
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt). An Software und Arbeitsergebnissen behält sich der Auftragnehmer bis zur vollständigen Zahlung sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte vor (vgl. Punkt 5). Transportrisiko, Installation und Montage sind nur dann vom Auftragnehmer zu tragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Verbrauchern gilt für Waren die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe; daran schließt eine dreimonatige Verjährungsfrist an. Innerhalb der ersten zwölf Monate wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Waren auf ein Jahr ist nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und gesondert ausgehandelt wird; durch diese AGB allein erfolgt keine Verkürzung.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er gelieferte Waren unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und erkennbare Mängel binnen angemessener Frist, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen (§ 377 UGB); andernfalls gilt die Ware in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Für Mängel, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, leistet dieser nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
Aktualisierungen (digitale Leistungen): Bei Waren mit digitalen Elementen sowie bei digitalen Leistungen (z. B. Software, Websites, Cloud- und E-Mail-Dienste) stellt der Auftragnehmer dem Verbraucher die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsupdates bereit und informiert über deren Verfügbarkeit. Bei fortlaufend bereitgestellten Leistungen besteht diese Pflicht für die Dauer der vereinbarten Bereitstellung, bei einmaliger Bereitstellung für den nach Art und Zweck erwartbaren Zeitraum, mindestens jedoch zwei Jahre ab Übergabe (§ 7 VGG). Installiert der Verbraucher eine bereitgestellte Aktualisierung trotz ordnungsgemäßer Information nicht binnen angemessener Frist, haftet der Auftragnehmer nicht für Mängel, die ausschließlich darauf beruhen.
Eine Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
7. IT-Security, Datensicherung und Monitoring
Der Auftragnehmer richtet Sicherheitssysteme (z. B. Firewalls, Virenschutzprogramme) und Datensicherungen mit größtmöglicher Sorgfalt ein. Er überwacht die Systeme im vereinbarten Umfang (Monitoring) und weist den Auftraggeber auf erkannte Auffälligkeiten hin. Eine hundertprozentige Sicherheit und Verfügbarkeit kann technisch jedoch nicht garantiert werden.
Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, seine Systeme vor physischer Beschädigung (Hitze, Feuchtigkeit, Diebstahl etc.) zu schützen und regelmäßige Backups durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet bei Datenverlust nur, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat; die Haftung ist der Höhe nach auf den Aufwand beschränkt, der erforderlich wäre, um die Daten aus ordnungsgemäß angefertigten Sicherungen wiederherzustellen.
8. Hosting, Cloud-Services und E-Mail
Der Auftragnehmer betreibt Hosting-, Cloud- und E-Mail-Services mit angemessener Sorgfalt und nach den aktuellen technischen Standards. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, garantiert jedoch keine ununterbrochene oder jederzeitige Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Netzwerkstörungen, höhere Gewalt) können zu Einschränkungen führen.
Der Auftraggeber ist für den Inhalt der von ihm gespeicherten oder übertragenen Daten verantwortlich und darf keine rechtswidrigen Inhalte speichern, übertragen oder verlinken. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn Unbefugte Zugriff erhalten haben.
Anbieterwechsel und Datenportabilität: Soweit der Auftragnehmer Cloud-, Hosting- oder vergleichbare Datenverarbeitungsdienste erbringt, unterstützt er den Auftraggeber bei einem Anbieterwechsel und stellt dessen Daten und exportierbare digitale Inhalte nach Vertragsende in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Die für den Wechsel geltenden Fristen, Mitwirkungs- und Kostenregelungen richten sich nach den Vorgaben des EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854).
9. Remote-Wartung und Support
Remote-Wartung erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer setzt gängige Verschlüsselungsverfahren ein. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass während der Fernwartung keine Dritten Zugriff auf das betreute System erhalten.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Remote-Software von Dritten missbräuchlich genutzt wird oder wenn die Systeme des Auftraggebers (z. B. durch Schadsoftware) in einem Zustand sind, der eine sichere Fernwartung unmöglich macht.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Der Auftragnehmer nutzt die Daten des Auftraggebers zur Vertragserfüllung, zur Auftragsabwicklung und zur Kundenbetreuung. Ohne Einwilligung werden keine Daten an Dritte weitergegeben, sofern der Auftragnehmer nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist oder dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung gegenüber Unternehmern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das Netto-Auftragsvolumen begrenzt. Die in diesem Punkt vereinbarten betragsmäßigen Haftungsbegrenzungen gelten nur gegenüber Unternehmern; die Haftung für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit sowie – gegenüber Verbrauchern – für grobe Fahrlässigkeit und für Personenschäden bleibt jedenfalls unberührt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Personenschäden sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz besteht keine Haftungsbegrenzung.
Die Haftung für Datenverlust oder -beschädigung ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf den Aufwand beschränkt, der erforderlich wäre, um die Daten aus ordnungsgemäßen Sicherungskopien wiederherzustellen. Die Verantwortung für regelmäßige Datensicherungen liegt beim Auftraggeber.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
Wartungs-, Hosting- und Supportverträge werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende darf der Auftraggeber individuell erstellte und vollständig bezahlte Arbeitsergebnisse (z. B. Website-Code, Design) zeitlich unbegrenzt für den vereinbarten Zweck nutzen. Nutzungsrechte an vom Auftragnehmer bereitgestellten Software-Lizenzen oder Tools sowie Zugänge zu Hosting- und Cloud-Services enden mit Vertragsbeendigung.
13. Konsumentenschutz
Soweit diese AGB gegenüber Verbrauchern Anwendung finden, gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB mit dem Konsumentenschutzgesetz oder anderen zwingenden Vorschriften in Widerspruch stehen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
14. Schlussbestimmungen / Teilunwirksamkeit
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und – wenn der Auftraggeber Unternehmer ist – ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Salzburg. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.
Stand: Juni 2026
Media Handwerk e.U.
Walserstraße 137
5071 Wals-Siezenheim
Österreich